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Update Mai 2023: Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland Pflicht!

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18. April 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des BAG umgesetzt werden sollen. Hierin heißt es auszugsweise: „Bei einer digitalen/elektronischen Lösung sollte man darauf achten, dass die Software nicht nur die Arbeitszeitdaten erfasst. Es muss eine fälschungssichere und datenschutzkonforme Software sein. Sie sollte auch verknüpfbar sein mit Systemen, die im Unternehmen bereits genutzt werden."

PRAXIS hat für die Branche schon vor Jahren die im Referentenentwurf beschriebenen Software- Lösungen entwickelt. Diese sind beim Kunden praxiserprobt und im Routineeinsatz. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt mit automatisierter Übermittlung ins Branchen- ERP.  In einem firmApp werden alle Daten aus der Zeiterfassung zusammengebracht und kumuliert, so dass eine vollständige Übersicht der vom Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden entsteht, aus der sich die zu zahlenden Löhne ergeben.

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