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Vortrag von Beate Volkmann auf der WPL in Leipzig

Pflichtaufgabe Arbeitszeiterfassung digital und komfortabel

Bei vielen Arbeitgebern ist es noch nicht so deutlich angekommen, dass sie bereits jetzt nach EU-Recht verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu protokollieren. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom September 2019. Ergänzend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass eine generelle Pflicht besteht, die Arbeitszeit zu erfassen.

Noch gibt es keine genauen Vorgaben dazu, wie die Arbeitszeit künftig dokumentiert werden soll – handschriftlich oder elektronisch. Das Urteil des EuGH sieht jedoch vor, dass das System nachvollziehbar und fälschungssicher sein soll.

Dieses Thema stand auch während der diesjährigen Werk- und Prüfstellenleiter-Schulung der Branchenverbände UVMB...

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Die schöne neue Welt der Digitalisierung...

Die mittelständische Scheu vor Digitalisierung- Sind die Bedenken berechtigt?

Die Arbeit mit Digitalisierung und Prozessintegration erleichtert die tägliche Arbeit enorm. Warum zögern dann so viele mittelständische Unternehmer noch immer, sich von manuellen Arbeitsprozessen zu verabschieden und diese der Automatisierung anzuvertrauen? Könnte es die Sorge sein, die Kontrolle über eigene Prozesse zu verlieren und lieb gewonnene Tätigkeiten an Maschinen abzugeben?...

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LieferARGE B247 profitiert von Belegportal mit Mengenkoordination

Großbaustelle bekommt revisionssichere Belegverwaltung

Bei Großbaustellen herrscht meist die Konstellation, dass mehrere Lieferanten und Abnehmer 
zusammenkommen. Dies macht es kompliziert die insgesamt auf die Baustelle geflossenen Mengen nachzuvollziehen und kontrollieren zu können. Lieferscheine werden manuell in Excellisten übertragen und an die Baufirma übermittelt, welche diese wiederrum in andere Excellisten überträgt. Dazu kommt die Herausforderung, bei Reklamationen den betreffenden Beleg für den relevanten Bauabschnitt am korrekten Datum herauszusuchen.

Es gibt jedoch erste Bauunternehmen, die es für eine Auftragserteilung zur Bedingung machen, dass sowohl dieser manuelle Prozess eliminiert, als auch eine neutrale Ablageposition für Lieferscheine geschaffen wird. Dadurch wird zudem vermieden, dass die Belege während der vierjährigen Aufbewahrung nur im System eines der Partner liegen, wobei alle anderen gar keine Zugriffsmöglichkeit...

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